Hausaufgabenbegleitung in Stufe 5 bis 7

Rahmenbedingungen

  • Zeitfenster:               
    • Montag (Fr. Bertsch) von 12.55 bis 13.40 Uhr
    • Mittwoch (Hr. Theilacker) von 12.55 bis 13.40 Uhr
  • Personenkreis: Schülerinnen und Schüler der Stufen 5 bis 7, die von der Klassenlehrerin und dem Einverständnis der Eltern nach den folgenden Kriterien zugewiesen sind:
    • erkennbare Schwierigkeiten in der Selbstorganisation,
    • fehlende Hausaufgaben, falsch verstandene Hausaufgaben, fehlende Materialien,
    • erkennbare Schwierigkeiten im Sprach- und Textverständnis,
    • Kenntnis über fehlende Unterstützungsmöglichkeiten im Elternhaus.

Organisation

  • Die Klassenlehrerin informiert die Erziehungsberechtigten durch einen Brief und ein Elterngespräch über die beabsichtigte Unterstützungs-maßnahme und lässt sich diese von Elternseite per Unterschrift bestätigen.
  • Die Klassenlehrerin informiert über das Sekretariat oder direkt die zuständige Lehrerin/Jugendbegleiterin, dass der Schüler an der Hausaufgabenbegleitung teilnehmen soll.
  • Die Betreuerinnen kontrollieren die Anwesenheit und informieren die Klassenlehrerin mündlich oder über das Postfach, falls der Schüler nicht anwesend war. Die Klassenlehrerin nimmt dann bei mehrmaligem Fehlen Kontakt zu den Eltern auf, nicht die Betreuerin.
  • Die Zuweisung zur HAB darf nicht als Sanktion ausgesprochen werden.
  • Die HAB soll eine Hilfe sein.
  • Die HAB ist keine Nachhilfe, sondern eine organisatorische Unterstützung der Schüler.
  • Die Teilnahme ist über ein halbes Schuljahr verbindlich.