1. Das Anmeldeformular wird an das Schulsekretariat gesandt.
2. Die Sekretärin vermerkt das Eingangsdatum, prüft die Vollständigkeit, fordert ggf. noch Nachweise ein und übergibt das Formular mit Anlagen an die Schulleitung.
Wenn das Kreuz bei alleinigem Sorgerecht nicht gesetzt ist, müssen zwei Arbeitsbescheinigungen vorgelegt werden.
3. In kritischen Fällen steht das Amt 50 beratend den Schulleitern zur Seite. Die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme und legt die Gruppengröße fest.
4. Einmal wöchentlich (donnerstags bis 12 Uhr) melden die Schulleitungen die Anzahl der Gruppen sowie der betreuten Schüler an die Schulverwaltung.
5. Wenn Raum- und Personalressourcen nicht ausreichend sind, erfolgt eine Rückkopplung mit dem Schulträger. Wir werden dann, so wie es der Entwurf der Verordnung vorsieht, die systemrelevanten Familien und Alleinerziehende vorrangig betreuen. Ggf. wird ein zugesagter Notbetreuungsplatz dann wieder entzogen.
An der Schickhardt-RS würden die Schüler dann von 8 - 13 Uhr betreut.
Hier finden Sie die notwendigen Dokumente.
Arbeitgeberbescheinigung systemrelevant
Arbeitgeberbescheinigung nicht systemrelevant
Antrag Notbetreuung Schulen